Mainz gewinnt die Deutschsprachige Debattiermeisterschaft

Christian Strunck, Nicolas Eberle und Sina Strupp gewinnen die Meisterschaft für Mainz (c) Carcasona
Christian Strunck, Nicolas Eberle und Sina Strupp gewinnen die Meisterschaft für Mainz (c) Carcasona

Die neuen Meister des Deutschsprachigen Debattierens stehen fest: Christian StrunckSina Strupp und Nicolas Eberle setzten sich im Finale gegen Potsdam durch und bringen den Titel nach Mainz. Damit wurde der Club zum dritten Mal Deutscher Meister im Debattieren - bereits 2003 und 2007 gewannen die Mainzer Teams das renommierteste Turnier der ZEIT-DEBATTEN-Serie.

In der Rolle der Opposition überzeugte das Trio bei ihrer argumentativen Analyse zu dem Thema: Bei Hinweisen auf eine Bedrohungslage gegen Großveranstaltungen oder konkreten Drohungen verbieten Verwaltungsorgane in der Regel die Veranstaltung. Sollen Großveranstaltungen in solchen Fällen nicht mehr verboten werden, wenn die TeilnehmerInnen vor Beginn über die Bedrohung informiert werden?

"Knapp aber eindeutig", wie die Chefjuroren verkündeten, unterlag damit die Regierung, bestehend aus Moritz KirchnerRobert Pietsch und Mathias Hamann, den Rednern aus Mainz.

Den Preis für die beste Finalrede erhielt Lennart Lokstein aus Tübingen. Juriert wurde das Meisterschaftsfinale, das im fürstbischöflichen Schloss stattfand, Tom-Michael Hesse, Philipp StielLukas HaffertFlorian Umscheid und Marion Seiche. Daniil Pakhomenko präsidierte.

 

SMS an Bundestagspräsident Norbert Lammert

Finalraum im fürstbischöflichen Schloss zu Münster (c) Koerth
Finalraum im fürstbischöflichen Schloss zu Münster (c) Koerth

Die Ehrenjury zeigte sich sehr beeindruckt von den Leistungen der Redner. Schauspieler Ulrich Matthes hatte sich zwar um ein Pokerface bemüht, wie er betonte, allerdings blieb ihm "vor Staunen innerlich der Mund offen". Ihm sei besonders positiv aufgefallen, dass durch jede Rede, durch jede Überzeugung auch die Persönlichkeit des jeweiligen Redners hindurchschimmerte. Tosenden Applaus erhielt Matthes für seine Anekdote aus dem fernen Berlin: Dort habe er sich mit Bundestagspräsident Norbert Lammert über die Debattenkultur im Parlament unterhalten - und über das Steigerungspotential der Redner. Nach der Finaldebatte habe er vor Begeisterung gleich eine SMS an Herrn Lammert versendet.

Christiane Florin, Redaktionsleiterin des Magazins "Christ und Welt" und Lehrbeauftragte am Institut für Politische Wissenschaft und Soziologie der Universität Bonn, bezog sich in ihrem Grußwort auf ihre Erfahrungen mit desinteressierten Studenten und deren Hingabe zu Wasserflaschen während ihrer Seminare. "Einen trockenen Mund konnten sie nicht haben - sie hatten ja gar nichts gesagt." Während Moderator Jens Fischer daraufhin seine Wasserflasche unter den Tisch schob, lobte Florin das Engagement der Debattierclubs und das Interesse der Studenten an politischen Prozessen.

Neben Ulrich Matthes und Christiane Florin waren auch Dr. Marianna Ravenstein, Prorektorin der Universität Münster, Theo Koll, Leiter des ZDF-Studios in Paris sowie Wissenschaftsministerin Svenja Schulze Teil der Ehrenjury.

 

DaF-Finale und Nachwuchspreis

Zum zweiten Mal traten auf der DDM ein Teams in der Kategorie "Deutsch als Fremdsprache" (DaF) an.

Sabrina Effenberger wurde zur Nachwuchspreisträgerin der diesjährigen Saison gekürt (c) Maedler
Sabrina Effenberger wurde zur Nachwuchspreisträgerin der diesjährigen Saison gekürt (c) Maedler

In einem gesonderten Finale überzeugten die drei Redner aus Dresden und gewannen so gegen das Team aus Berlin. Das Publikum kürte Rebecca Irvine aus dem Berliner Team zur besten Finalrednerin in dieser Kategorie.

Auf dem Gala-Abend am Samstag Abend wurde der Nachwuchspreis der DDG an Sabrina Effenberger verlieren. "Ohne mein Team würde ich nicht hier vorne stehen, sie haben mich immer wieder überzeugt und mich auch nach drei Stunden Schlaf motiviert und ausgehalten."

 

Die Themen des Turniers im Überblick

VR1: Sollen über tragbare Geräte (Handys, Tablets) für Jugendliche im Internet nur Informations- und Bildungsangebote verfügbar sein?

VR2Factsheet: Die christlichen Kirchen kennen unter verschiedenen Namen Strafen, die bis zur Beendigung bzw. Wiedergutmachung eines Fehlverhaltens angewendet werden (sog. Beugestrafen). Diese können vom Ausschluss von einzelnen Sakramenten (Abendmahl, Beichte, Eheschließung, etc.) bis hin zum vollständigen Ausschluss aus der Kirche reichen.

Sollen die christlichen Kirchen Gemeindemitglieder Beugestrafen unterwerfen, wenn diese gegen die Aufnahme von Flüchtlingen demonstrieren?

VR3: Sollen die Aktien von Aktionären, die Stammaktien eines Unternehmens für einen längeren Zeitraum halten, ein höheres Stimmrecht haben?

VR4: Soll man einen Pakt mit dem Teufel eingehen?

VR5: Sollen Heimatstaaten von IS-Terrorkämpfern und –zuträgern diesen eine Amnestie für ihre Taten im Gegenzug für Infos über den IS und ihre öffentliche Abkehr vom IS anbieten?

VR6: Soll die griechische Regierung reiche griechische Bürger enteignen, um griechische Staatsschulden zu begleichen?

VR7: Sollen Entwicklungsländer Kirchen und andere religiöse Organisationen nur dann Schulen auf ihrem Staatsgebiet betreiben lassen, wenn diese Bildung von Missionierung trennen?

Viertelfinale: Sollen 10% der Sitze des Bundestages unter Bürgerinnen und Bürgern verlost werden, die dann mit vollem Stimmrecht, fraktionsfrei und mit Rederecht dem Parlament angehören?

HalbfinaleFactsheet: Großbritannien plant für Ende 2017 ein Referendum über den Verbleib in der Europäischen Union abzuhalten. Die britische Regierung hat versucht, den Verbleib an Forderungen zu knüpfen, nämlich: 1. EU-Bürger sollen in  Großbritannien erst nach vier Jahren Aufenthalt ein Anrecht auf Wohnrecht, Kindergeld und andere Leistungen des Wohlfahrtsstaates erhalten. 2. Der Nachzug von Familienangehörigen der Immigranten soll stark reglementiert werden. 3. Wenn Immigranten nach sechs Monaten keinen Job gefunden haben, sollen sie zurückgeschickt werden können.
Soll die Europäische Union Großbritanniens Forderungen im Wesentlichen erfüllen, um es in der Union zu halten?

FinaleFactsheetBei Hinweisen auf eine Bedrohungslage gegen Großveranstaltungen oder konkreten Drohungen verbieten Verwaltungsorgane in der Regel die Veranstaltung. 
Sollen Großveranstaltungen in solchen Fällen nicht mehr verboten werden, wenn die TeilnehmerInnen vor Beginn über die Bedrohung informiert werden?

Bilder des Finals werden demnächst auf Facebook abrufbar sein.

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