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Berlin gewinnt die ZEIT DEBATTE Tübingen

Die Gewinner der ZEIT DEBATTE Tübingen mit den Ehrenjurymitgliedern Prof. Dr. Joachim Knape (l.), Landtagsvizepräsidentin Brigitte Lösch sowie Oberbürgermeister Tübingens Boris Palmer. (c) VDCH
Die Gewinner der ZEIT DEBATTE Tübingen mit den Ehrenjurymitgliedern Prof. Dr. Joachim Knape (l.), Landtagsvizepräsidentin Brigitte Lösch sowie Oberbürgermeister Tübingens Boris Palmer. (c) VDCH

Die ZEIT DEBATTE Tübingen haben Julian OhmStefan Torges und Pegah Maham gewonnen. Damit setzte sich das Team aus Berlin in der Rolle der Opposition gegen Christian StrunkSina Strupp und Nicolas Eberle aus Mainz durch.

Als Freie Redner waren Ruwen Fritsche (Göttingen), Alex Hiller (Heidelberg) sowie Peter Giertzuch (Heidelberg) ins Finale eingezogen.

Juriert wurde das Finale von den Chefjuroren Philipp Stiel und Tom-Michael Hesse sowie den Juroren Stefan Kegel, Nikos Bosse sowie Mark EtzelAlexander Ropertz präsidierte.

Pegah Maham wurde zudem für die beste Finalrede von der Ehrenjury ausgezeichnet. Diese bestand aus Boris Palmer, Oberbürgermeister von Tübingen, Brigitte Lösch, Vizepräsidentin des Landtags von Baden-Württemberg, Prof. Dr. Joachim Knape, Rhetorikprofessor an der Universität Tübingen sowie Dr. Simon Lehle, der die Deutschsprachige Debattiergesellschaft (DDG) vertrat.

Dr. Philipp Bocks, Bereichsleiter für Stiftungsprojekte für die Karl Schlecht Stiftung, konnte leider aus persönlichen Gründen der Debatte nicht beiwohnen.

Das Thema des Finals lautete: Soll eine staatliche, kostenlose Partnervermittlung geschaffen werden?

Infoslide: „Datingportale haben in Deutschland mehrere Millionen registrierte Mitglieder. Pro Monat nutzen durchschnittlich über 1,3 Mio. Menschen ein solches Portal. Neben kostenlosen Profilen mit eingeschränkter Funktion (bspw. nur begrenzte Zahl an Kontakten oder erlaubten Nachrichten) gibt es in der Regel auch Premium-Mitgliedschaften, die zwischen 29 und 49 Euro im Monat (bei einer Mindestlaufzeit von über 6 Monaten) kosten.“

Alle Themen des Turniers in der Übersicht:

VR1: Sollen Friedensnobelpreise wieder entzogen werden können?

VR2: Sollen die gesetzlichen Ladensöffnungszeiten auch für Versand- und Einzelhändler im Internet gelten?

VR3: Soll der Staat bundesweit mit lokalen Bürgerwehren zusammen arbeiten?

Infoslide: „In vielen Regionen in Deutschland haben sich lokale Bürgerwehren gebildet. Diese dürfen als normale Bürger nach geltender Gesetzeslage Gespräche mit Bürgern führen, in Notwehr handeln oder auch eine Verhaftung [sic: Festnahme] vornehmen, wenn sie einen Täter auf frischer Tat ertappt. Sie dürfen allerdings ansonsten keine Gewalt anwenden, sich nicht als Polizisten ausgeben und keine Ausweise kontrollieren.
Einige Bundesländer arbeiten mit diesen Bürgerwehren zusammen, z.B. indem sie diese weiterbilden, ehrenamtlich entlohnen und ihnen einheitliche Kleidung und Fahrzeuge geben. Sachsen hat den Bürgerwehren darüber hinaus weitere Kompetenzen wie die Ausweiskontrolle während des Streifegehens übertragen.“

VR4: Soll der Präsident der EZB von allen Europäern direkt gewählt werden?

VR5: Soll der Blasphemie-Paragraph abgeschafft werden?

Factsheet: „§ 166 StGB: Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

VR6: Soll der Staat beliebte Produktionen der Popkultur unterstützen, wenn diese im Gegenzug eine Normalität ohne klassische Rollenbilder darstellen?

HF: Infoslide: Oskar Gröning arbeitete 1944 im KZ Auschwitz in der ‚Häftlingseigentumsverwaltung‘. Zum Zeitpunkt der Auschwitz-Prozesse in den 60er Jahren galt Gröning als juristisch unschuldig, da er nicht direkt Beihilfe an einem Tötungsdelikt  geleistet hatte. Damals verlangten Ermittlungsbehörden und Gerichte, dass ein Täter eigenhändig im unmittelbarem Tötungsvorgang beteiligt war (z.B. etwa bei der Selektion an der Rampe). Erst 2011 fiel dieses Dogma mit dem Urteil des Landgerichts München gegen den früheren SS-Wächter John Demjanjuk. Jetzt genügte die nachweisliche Anwesenheit als SS-Mitglied im KZ, um den Straftatbestand der Beihilfe zum Mord zu erfüllen. Seither hat die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen 30 Fälle identifiziert, die noch zur Anklage gebracht werden könnten. Der laufende Prozess gegen Oskar Gröning ist einer von ihnen. 

Soll darauf verzichtet werden, weitere solche Fälle zur Anklage zu bringen?

Die 10 besten Redner nach den Vorrunden:

1. Nicolas Eberle (308,50)

2. Peter Giertzuch (303,50)

3. Pegah Maham (300,34)

4. Ruwen Fritsche (299,33)

5. Alex Hiller (298,00)

6. Sabrina Effenberger (298,00)

7. Benedikt Kunz (296,83)

8. Nicolas Friebe (295,83)

9. Sven Schuppener (295,83)

10. Tobias Kube (294,67)

Impressionen von der ZEIT DEBATTE Tübingen finden Sie bald auf Facebook.

Die ZEIT DEBATTE Tübingen war das letzte Turnier dieser Art in der Saison 2014/15. Den Höhepunkt des Debattierjahres bildet die Deutschsprachige Debattiermeisterschaft (DDM), die vom 4. bis zum 7. Juni in Münster stattfindet.