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Tübingen gewinnt die ZEIT DEBATTE Hannover 2016

Das Team Streitkultur Xanthippe (Konrad Gütschow, Sabine 2016 Gewinner ZEIT Hannover Lennart Lokstein Sabine Wilke Konrad Gütschow (c) Ruben HerrmannWilke, Lennart Lokstein) hat das Finale der ZEIT DEBATTE Hannover zum Thema “Hätte Angela Merkel nicht für die Bundestagswahl 2017 antreten sollen?” gewonnen. Aus der Opposition setzten sich die Mitglieder der Streitkultur e.V. aus Tübingen gegen das ebenfalls für Tübingen antretende Regierungsteam Exil-Streitkultur Odysseus (Anne SuffelJan Ehlert, Peter Croonenbroeck) durch; das Finale komplettierten die Fraktionsfreien Redner Ruwen Fritsche (Göttingen), Sabrina Effenberger und Jakobus Jaspersen (beide Rederei Heidelberg).

Juriert wurde das Finale von den Chefjurorinnen Andrea Gauund Jule Biefeld, sowie Anne Gaa, Barbara SchunichtSibylla Jenner und Leonardo Martinez als Präsident. Den Preis für die beste Finalrede erhielt Lennart Lokstein von der aus Stefan Schostok (Oberbürgermeister), Kerstin Tack (MdB), Hermann Butzer (Universitätsprofessor für öffentliches Recht an der juristischen Fakultät Hannover), Charlotte Milsch (Literarischer Salon) sowie Thore Wojke (Deutsche Debattiergesellschaft) bestehenden Ehrenjury.

Alle Themen des Turniers im Überblick:

VR1: Sollte die Kronzeugenregelung in Deutschland abgeschafft werden?

Infotext: Heute werden als Kronzeugen solche Zeugen bezeichnet, die in der Hoffnung auf oder gegen Zusage von Strafmilderungen oder Straffreiheit gegen die übrigen Beteiligten aussagen. Benötigt dafür wird eine sog. Kronzeugenregelung als gesetzliche Grundlage. 2009 trat eine seitdem geltende und unbefristete Kronzeugenregelung in Kraft.

VR2: Sollte es gesetzlichen Krankenkassen verboten werden, die Kosten homöopathischer Heilverfahren zu übernehmen?

Infotext: Homöopathie beschreibt das Konzept, Heilung zu erreichen, indem verschiedene Substanzen Milliardenfach verdünnt werden. Es gibt keinen wissenschaftlichen Hinweis auf eine Wirksamkeit der Homöopathie, die über den Placeboeffekt hinausgeht. Homöopathie ist nicht mit naturkundlichen Heilverfahren gleichzusetzen, die, wie z.B. die Akupunktur, durchaus wissenschaftlich erwiesen nutzen.

VR3: Hätte Frankreich nach dem 13. November (Paris-Anschläge) den Notstand nicht ausrufen sollen?

Infotext: In Frankreich besteht für das Parlament die Möglichkeit, in Situationen (für den Fall unmittelbarer, schwerer Gefährdungen der öffentlichen Ordnung) den Ausnahmezustand auszurufen. Dieser verleiht insbesondere staatlichen Sicherheitsbehörden umfangreiche zusätzliche Befugnisse, wie etwa (Haus-)Durchsuchungen ohne richterlichen Beschluss, Verhängung von Versammlungsverboten, Hausarresten und Ausgangssperren, sowie die Erleichterung der Auflösung radikaler Vereine.
Der Ausnahmezustand wurde nach den Pariser Anschlägen auf den Nachtclub Bataclan und die Pariser Innenstadt am 14. November 2015 ausgerufen. Er wurde seitdem, auch im Kontext weiterer Anschläge, dreimal verlängert, zuletzt am 23. Juni 2016 nach dem Anschlag in Nizza. Er gilt nun bis mindestens Januar 2017, eine weitere Verlängerung ist wahrscheinlich.

VR4: Es ist 1990: Sollte Kanada den Inuit erlauben, das Recht zum Abschießen von Walrossen zu verkaufen?

Infotext: 1928 verbot Kanada die Walrossjagd. Der Staat machte jedoch eine Ausnahme für die Inuit, eingeborene autonome Völker, deren Lebensstil sich 4500 Jahre lang um die Walrossjagd herum entwickelte, und erlaubte ihnen, eine festgelegte Zahl von Tieren pro Jahr zu töten, um ihre Lebensweise in kultureller und wirtschaftlicher Hinsicht zu erhalten.
1990 baten die Inuit den Staat Kanada um das Recht, ihre Abschusserlaubnis teilweise an private Großwildjäger verkaufen zu dürfen. Für die Debatte ist anzunehmen, dass der Staat Kanada nicht gewillt ist, den Inuit das Recht zur Walrossjagd selbst abzukaufen.

Vr5: Sollten alle Formen von finanziellen Leistungen (vergünstigte Kredite, Direktzahlungen, Stipendien, etc.), die gezielt Einzelpersonen in Entwicklungsländern, in welchen systematische Benachteiligung von Frauen existieren, nur noch an Frauen vergeben werden?

HF: Sollte Deutschland Menschen, denen in ihren Heimatländern die Todesstrafe droht, ausliefern, sofern in diesem Rechtstaatlichkeit herrscht?

F: Hätte Angela Merkel nicht für die Bundestagswahl 2017 antreten sollen?

 

Quelle: Johannes Meiborg am 27. November 2016 auf: http://www.achteminute.de/20161127/tuebingen-gewinnt-die-zeit-debatte-hannover-2016/